Junge in Kita erstickt - Prozess wird neu aufgerollt

Das Verfahren um den tragischen Fall in Gelsenkirchen wurde vertagt. Eigentlich sollte heute das endgültige Urteil in einem Berufungsverfahren am Essener Landgericht fallen.

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  • Zwei Tagesmütter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und zuletzt freigesprochen worden
  • Rechtsanwältin will zusätzlich Verfahren wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge erreichen

Die zwei angeklagten Tagesmütter mussten sich bereits vor einem halben Jahr vor dem Gelsenkirchener Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten und waren freigesprochen worden. Dagegen waren die Staatsanwaltschaft und die Eltern des toten Jungen in Berufung gegangen. Beim heutigen Prozesstag riet die Richterin dazu, die Berufung zurückzuziehen, damit alle Beteiligten "zur Ruhe kommen" könnten. Die Rechtsanwältin der Eltern des Jungen will jetzt ein Verfahren wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge erreichen - sie hatte gehofft, dass es nicht bei dem heutigen Prozesstag bleibt.


Zweijähriger war bei Mittagsschlaf erstickt

Als der Junge im August 2021 seinen ersten Mittagsschlaf in der Gelsenkirchener Mini-Kita machen sollte, hat er sich seinen Kopf in dem Etagenbett eingeklemmt. Man hätte das quirlige Kind nicht in einem Gitterbett einsperren dürfen, hieß es heute von der Anwältin. Der Junge soll schon zuvor versucht haben, aus dem Bett zu klettern und nicht schlafen wollen. Auch die Staatsanwaltschaft bleibt bei einer Berufung – und fordert außerdem jetzt ein weiteres Gutachten zur Sicherheit der Kinderbetten. Bis es vor dem Essener Landgericht weitergeht, wird es wohl noch einige Monate dauern.

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